- Dienstleistungen -

Als Bestattungsunternehmen aus der Region Ägerisee im Kanton Zug, bietet Rogenmoser Bestattungen diverse Dienstleistungen an oder verweisen an andere Dienstleister, welche Angehörige während der Zeit des Trauerns und des Abschieds entlasten.

Überführungen aus dem Ausland

Sollte ein Todesfall im Ausland erfolgen und wünschen Sie eine Rückführung in die Schweiz, so stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Seite. 

Einbetten

Das Einbetten umschliesst die hygienische Grundversorgung des Leichnams um diesen vor der eigentlichen Bestattung ästhetisch und auch hygienisch herzurichten.

Diese Dienstleistung umfasst unter anderem die Rasur, das Schminken, das Frisieren, das Ankleiden bis hin zur Wundversorgung. Selbstverständlich gehen wir hierbei auf Ihre individuellen Wünsche ein, sei es von der Bekleidung bis hin zum passenden Blumenschmuck im Sarg.

Traueranzeigen, Leidzirkulare und Drucksachen

Unter einer Traueranzeige, Todesanzeige oder Leidzirkular versteht man die Bekanntmachung des Todesfalls in der Öffentlichkeit in verkürzter Form, zum Beispiel über ein Zeitungsinserat oder Trauerkarten. Traueranzeigen enthalten diverse Informationen über die verstorbene Person wie z.B. den Vor- und Nachnamen, Geburts- und Sterbeort, den Namen von Angehörigen, Freunden, Nachbarn etc., teilweise Berufsbezeichnungen etc. 

Für die Aufgabe von Traueranzeigen, Leidzirkularen und Danksagungen empfehlen wir Ihnen folgende Anlaufstellen:

  • Frühform AG, Gewerbestrasse 17, 6314 Unterägeri - Tel. 041 752 06 52
  • Neue Zuger Zeitung, Baarerstrasse 27, 6300 Zug - Tel. 041 725 44 56
    Schalterzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr/Freitag bis 15.00 Uhr
    Annahmeschluss für Traueranzeigen ist jeweils um 15.00 Uhr

 Möchten Sie die Traueranzeige online aufgeben, so empfehlen wir Ihnen:

Möchten Sie die Trauerkarte und die Danksagung online gestalten, so empfehlen wir Ihnen:

Bestattungsanordnung und Bestattungsvorsorge

Geht ein lieber Mensch von uns, so setzen sich die Hinterbliebenen oft selbst intensiver mit dem eigenen Ableben auseinander. Hierbei tauchen oft Fragen auf hinsichtlich Organisation, Finanzen, Rechten & Pflichten einer Bestattung, die in einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag oder Bestattungsanordnung bereits zu Lebzeiten geregelt werden können. So werden Angehörigen bereits unangenehme und unklare Fragen vom Betroffenen selbst beantwortet und die sowieso schon schwere Zeit mit unnötiger Hektik und Stress entlastet.

Für die Vorsorge empfehlen wir Ihnen folgende Anlaufstelle:

  • life festival gmbh, Sumpfstrasse 26, Postfach, 6302 Zug, Telefon: 041 530 15 78, Mobile: 079 294 32 40, www.lifefestival.ch

 

Todesfall - Was tun?